sebenta de anotações esparsas, pensamentos ociosos, reflexões cadentes, poemas difusos, introspecções de uma filosofia mais ou menos opaca dos meus dias (ou + reminiscências melómanas, translúcidas, intra e extra-sensoriais, erógenas, esquizofrénicas ou obsessivas dos meus dias)
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cahier de notes éparses, pensées oisives, réflexions filantes, poèmes diffus, introspections d'une philosophie plus ou moins opaque de mes journées (ou + de réminiscences mélomanes, translucides, intra-sensorielles et extra-sensorielles, érogènes, schizophrènes ou obsessionnelles de mes journées)

domingo, 10 de maio de 2009

Quellenschutz ade? Angriff auf die Pressefreiheit!

Pressemitteilung / Syndicat des journalistes – Luxembourg
Quellenschutz ade? Angriff auf die Pressefreiheit!

Der Syndicat des journalistes – Luxembourg verurteilt auf Schärfste die Durchsuchung der Redaktionsräume der portugiesischen Wochenzeitung contacto am vergangenen Donnerstag durch die Kriminalpolizei. Wie es scheint, kennt der Untersuchungsrichter, der den Durchsuchungsbefehl erteilt hat, das Presserecht nicht: Die Hausdurchsuchung und die daraus resultierende Beschlagnahmung redaktioneller Notizen und digitaler Dokumente stellt einen nicht zu tolerierenden Angriff auf den Quellenschutz und somit auf die Pressefreiheit dar.

Hintergrund des untersuchungsrichterlichen Vorgangs ist eine am 17. Dezember im Contacto veröffentlichte Reportage über zwei Sorgerechtsfälle. Ein Sozialassistent hatte unter Berufung auf das Jugendschutzgesetz gegen besagten Zeitungsartikel geklagt.

Der SJ-L erinnert in diesem Zusammenhang seine Mitglieder daran, dass für Journalisten der Quellenschutz gilt. Laut Artikel 7 des Pressegesetzes vom 8. Juni 2004 hat jeder Journalist, jede Journalistin, der oder die durch eine Verwaltungs- oder Justizbehörde im Rahmen eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens als Zeuge angehört wird, das Recht, quellenidentifizierende Informationen sowie die Preisgabe von erhaltenen oder gesammelten Informationen zu verweigern. Polizei-, Justiz- oder Verwaltungsbehörden dürfen überdies keine Maßnahmen anordnen oder ergreifen, die darauf abzielen, dieses Recht zu umgehen, insbesondere durch eine Durchsuchung oder Beschlagnahme am Arbeitsplatz oder in der Wohnung des betreffenden Journalisten.

Syndicat des Journalistes - Luxembourg

Ines Kurschat Jean-Claude Wolff

Präsidentin Generalsekretär

08.05.2009

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