Zeitungsredaktion durchsucht
Kriminalpolizei sichert Beweise bei "Contacto"
Die Kriminalpolizei hat am Donnerstag die Redaktionsräume der Wochenzeitung "Contacto" durchsucht. Die Beamten stellten bei dieser umstrittenen Aktion Beweismaterial in einer Verleumdungsklage sicher.
Geklagt hatte ein Sozialassistent gegen die Redaktion der Zeitung, die im Verlagshaus saint-paul luxembourg ("Luxemburger Wort") erscheint. Er bezieht sich auf eine Reportage über zwei Fälle von Sorgerechts-Streitigkeiten über Kinder. Der Sozialassistent hatte die Zeitungsredakteure wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz und Verleumdung angezeigt.
Die Kriminalpolizisten durchsuchten Redaktionsräume und Computer von "Contacto" und nahmen handschriftliche Notizen und digitale Dokumente mit.
Nach Ansicht von Joseph Lorent, Generalsekretär des Presserats, war die Hausdurchsuchung nicht zulässig. Sie verstoße gegen das Recht der Journalisten auf Zeugenschutz. Journalisten müssen laut Pressegesetz die Namen ihrer Gesprächspartner gegenüber der Justiz nicht preisgeben. "Läuft es so im Rechtsstaat Luxemburg?", fragt Joseph Lorent in einem Artikel im "Luxemburger Wort" (Freitagsausgabe).
wort.lu 07.05.2009 19h12
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