Presserat: Protest gegen Redaktionsdurchsuchung
Mit Befremden nimmt der Presserat Kenntnis von einem Vorfall, der sich am Donnerstag in der Redaktion der Wochenzeitschrift „Contacto“ (saint-paul) in Gasperich zugetragen hat. Drei Beamte der Kriminalpolizei wurden dort mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vorstellig, um eine Beschlagnahme und Notifizierung vorzunehmen. Sie ließen sich vom Journalisten, der eine Reportage über zwei Fälle von Sorgerecht über Kinder veröffentlicht hatte, dessen Notizblock und 18 Seiten redaktionelle Unterlagen aushändigen und nahmen außerdem eine Informatikkartei und einen Datenträger mit dem Artikel mit. Gegen das Vorgehen des Untersuchungsrichters und der Polizeibeamten protestiert der Presserat vehement, weil es sich hierbei um einen flagranten Verstoß gegen den gesetzlich verankerten Quellenschutz handelt. Außerdem wurde von der Staatsanwaltschaft der offiziell anerkannte Deontologiekodex der Luxemburger Presse nicht berücksichtigt, der festhält, dass der Präsident des Presserates im Vorfeld über eine Hausdurchsuchung in einer Redaktion zu informieren ist, um präsent zu sein und formal den ordnungsgemäßen Ablauf der Operation festzustellen. Zugleich warnt der Presserat die Justiz-, Polizei- und Verwaltungsbehörden vor einem Rückgriff auf derartige Methoden, die einen Angriff auf die Pressefreiheit darstellen. (C.)
Luxemburger Wort, 08.05.2009 (seite 26)
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